Miriam Engel (Steuerberaterin/Partnerin), Jan Förster (Steuerberater/Partner), Tatjana Wucherpfennig (B. Sc. Steuerberaterin)
Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Heilberuflern erfordert eine spezifische fachliche Kompetenz und Erfahrung. Im Interview gehen Miriam Engel, Jan Förster und Tatjana Wucherpfennig auf ihre Perspektive ein.
Text: Ulrich Drees | Fotos: Ulrich Drees, Quattek & Partner
Herr Förster, benötigt die steuerliche und unternehmerische Beratung von Heilberuflern eine besondere Herangehensweise?
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist verhältnismäßig höher als im gewerblichen Bereich. Wir stehen bei Investitionen – auch auf privater Ebene – sowie Personalentscheidungen beratend zur Seite und verstehen uns als Lebensbegleiter. Berufsrechtliche Einschränkungen, die Vorgehensweisen der kassenärztlichen bzw. -zahnärztlichen Vereinigungen, oder auch häufigere Gesellschafterwechsel bei größeren Einheiten erfordern branchenspezifisches Know-how. Ergänzend zur Basis-Steuerberatung legen wir großen Wert auf optimale Steuerplanung, unsere Mandanten sind gut vorbereitet.
Welche Aspekte sind besonders wichtig, wenn es um eine Niederlassung als Arzt geht?
Zum einen der finanzielle Aspekt, wobei Niederlassungen insbesondere durch Praxisübernahme in der Regel finanziell attraktiv sind, weil wir kurze Amortisationsdauern sehen. Ein weiterer Aspekt ist das Unternehmertum. Die neuen Aufgaben neben der bekannten ärztlichen- oder zahnärztlichen Tätigkeit können vielfältig und herausfordernd sein.
Frau Engel, unterscheidet sich das Selbstverständnis von Heilberuflern von dem anderer Selbstständiger?
Sie haben ihren Beruf meist gewählt, weil sie mit Menschen und weniger mit Zahlen und Fakten zu tun haben möchten. Hier können wir ihnen neben unserem Fachwissen mit einem besonderen Verständnis zur Seite stehen, denn ebenso wie Heilberufler lösen auch wir Probleme bzw. kniffelige Sachverhalte.
Wie unterstützen Sie Ihre heilberuflichen Mandanten bei der Existenzgründung?
So wie es für die Erziehung eines Kindes eines ganzen Dorfes bedarf, ist für die Existenzgründung in diesem Bereich ein ganzes Netzwerk mit Ansprechpartnern bei Banken, Anwälten, Versicherern, KV- und KZV-en hilfreich. Durch unsere spezialisierte Erfahrung in diesem Bereich können wir Existenzgründer mit einem leichteren Zugang und einer Begleitung bei all diesen Themen helfen – die steuerliche Optimierung von Anfang, der Investitionsabzugsbetrag und vieles mehr kommt noch hinzu.
Frau Wucherpfennig, was gilt es bei einer Praxisübernahme zu beachten?
Angesichts der Komplexität dieses Prozesses lohnt sich ein frühzeitiger Planungsbeginn ebenso wie das Einbinden von Experten in rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen. Ein detaillierter Praxisübernahmevertrag sowie eine gründliche betriebswirtschaftliche Analyse der Praxiszahlen und Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sind unerlässlich. Ebenso wichtig ist es, das Vertrauen des Personals und der Patienten zu gewinnen. Das gelingt durch eine gute Kommunikation und einen strukturierten und „sanften“ Übergang.
Welche Rolle spielt die ethische Perspektive der Medizin für Ihre Arbeit?
Sie ist über das Fachliche hinaus von Bedeutung. Denn Heilberufler tragen eine große Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten. Als Kanzlei stehen wir ihnen deshalb in allen fachlichen Angelegenheiten mit allen spezifischen Erwartungen und Herausforderungen zur Seite, damit sie sich im Kern auf die medizinischen Aspekte ihrer Arbeit konzentrieren können. Auch unsere Beratung ist bewusst nicht ausschließlich auf die Steueroptimierung ausgerichtet, sondern bezieht auch die ethischen Grundsätze der Heilberufe ein.
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